Bitte beachten
Sie im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes:
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Verständigen
Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn unter Angabe des Grundes. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von
zwei Tagen nachzureichen.
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Entschuldigungen
sollten das Format DIN A5 haben.
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Wenn sich
krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder wenn an der Erkrankung Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird dann das Zeugnis nicht
vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Bei
unentschuldigten Schulversäumnissen müssen wir reagieren. Je nach Lage des Falls kommen in Frage:
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Erinnerung
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Verweis
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Verschärfter
Verweis
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Attestpflicht
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Meldung beim
Ordnungsamt (Bußgeld)
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Disziplinarausschuss
Bitte beachten
Sie im Falle eines Antrags auf Befreiung vom Unterricht:
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Eine
Befreiung vom Unterricht muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden, spätestens einen Tag vorher. Aus dem Antrag muss der Grund für die Befreiung hervorgehen und er muss von einem
Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
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Die
Schulleitung muss eine Befreiung genehmigen. Solche
Genehmigungen erfolgen in der Regel für
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Arztbesuche,
die nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden können
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Bewerbungsgespräche
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Beratungsgespräche
bei der Agentur für Arbeit
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bestimmte
familiäre Anlässe
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Es müssen
jeweils Belege für den Anlass der Befreiung eingereicht werden.Sicher nicht
genehmigt werden Befreiungen für Führerscheinprüfungen oder für Urlaubsreisen vor Ferienbeginn.
Hier finden Sie
Formulare für Krankmeldungen und für Anträge auf Befreiung: