Krankmeldung

Für Krankmeldungen bitten wir die entsprechende Funktion im Elternportal zu verwenden. Eine telefonische Verständigung der Schule entfällt dann und es muss auch keine schriftliche Entschuldigung mehr eingereicht werden.

Beachten Sie aber, dass die Schule bis 08:00 Uhr verständigt werden muss.
Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder wenn an der Erkrankung Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird dann das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Das Formular für eine Krankmeldung finden Sie hier.

Befreiung vom Unterricht

Beantragen Sie bitte auch Befreiungen vom Unterricht immer über das Elternportal. Ein schriftlicher Befreiungsantrag ist dann nicht mehr erforderlich. Es ist aber zu beachten, dass ein Befreiungsantrag spätestens zwei Tage vor dem Tag der Befreiung im Portal eingehen muss. Später nimmt das Portal den Antrag nicht mehr an, denn die Schulleitung benötigt Zeit, um einen Befreiungsantrag zu prüfen und zu genehmigen. Sie werden über die Genehmigung oder die Ablehnung ebenfalls über das Portal informiert.

Wenn Sie in Ausnahmefällen erst am Vortag die Befreiung beantragen können, muss auf das alte Verfahren zurückgegriffen werden: Der Antrag muss dann in Papierform eingereicht werden.

In jedem Fall müssen Belege für den Anlass der Befreiung eingereicht werden (Bestätigung eines Arztbesuches, Einladung zu einem Bewerbungsgespräch, Bestätigung der Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch …)

Beachten Sie bitte auch, dass Befreiungen in der Regel aus folgenden Anlässen genehmigt werden:

  • Arztbesuche, die nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden können
  • Bewerbungsgespräche
  • Beratungsgespräche bei der Agentur für Arbeit
  • bestimmte familiäre Anlässe

Sicher nicht genehmigt werden Befreiungen für Führerscheinprüfungen oder für Urlaubsreisen vor Ferienbeginn oder über das Ferienende hinaus.

Das Formular für eine Befreiung vom Unterricht finden Sie hier.